D-Arzt-Verfahren (Durchgangsarzt)
Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften bzw. die Gemeindeunfallversicherungsträger versichert. Die Kosten werden also nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Behandlung in diesen Fällen ist speziell qualifizierten Ärzten (in der Regel sog. D- bzw. H-Ärzten) vorbehalten, die von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigt wurden. Die zugelassenen Ärzte verfügen durch ihre spezielle unfallmedizinische Ausbildung über besondere Kenntnisse in der Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen.
In unserer Praxis sind Erstbehandlung sowie Weiterversorgung nach Operationen im Falle eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls möglich. Bitte melden Sie Arbeits- und Schulunfälle gleich an unserer Rezeption.